Im Zuge der Gesundheitsreform ist die Krankenversicherung in Deutschland zur Pflichtversicherung geworden. Jeder muss sich in Deutschland krankenversichern – 90 Prozent der Bürger sind dabei Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung.
Ist nun ein Elternteil Mitglieder einer privaten Krankenversicherung, der andere Elternteil Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung, so können die im Haushalt lebenden Kinder beitragsfrei gesetzlich mitversichert werden („Familienversicherung“). Voraussetzung hierfür ist, dass das Einkommen des privaten versicherten Elternteils unter einer bestimmten Grenze, der so genannten Jahresarbeitsentgeltgrenze, liegt (2009: 48.600 Euro).
In der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Leistungen einheitlich festgelegt. Oftmals werden nur grundlegende medizinische Leistungen von der GKV übernommen, während teurer Zahnersatz oder Sehhilfen beispielsweise ganz oder teilweise aus eigener Tasche bezahlt werden müssen.
Kinder sind allerdings in der GKV gut bedient. Hier sind für Brillen, Zahnspangen etc. keine Zuzahlungen zu leisten. Auch alle notwendigen Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Trotz allem zeichnet sich die private Krankenversicherung auch bei Kindern durch noch umfangreichere Leistungen aus. Allerdings werden Kinder in der PKV nicht beitragsfrei mitversichert. Jeder Versicherungsnehmer muss selbst versichert werden und Beiträge bezahlen. Der Beitrag für Kinder ist von den Eltern zu zahlen, ist jedoch noch relativ gering, da sich der Versicherungsbeitrag nach dem Eintrittsalter und gesundheitlichen Problemen richten, die meist im Kindesalter noch nicht vorhanden sind.
Ein Wechsel private Krankenversicherung sollte von Familien gut überlegt sein. Die PKV hat zwar umfangreichere Leistungen, ist allerdings für Familien auf jeden Fall teurer als die GKV. Es kann beispielsweise auch schon ausreichen, die gewünschten zusätzlichen Leistungen, die die gesetzliche Krankenkasse nicht übernimmt, über eine private Krankenzusatzversicherung abzudecken. Diese Zusatzversicherungen sind beispielsweise im Bereich Zahnmedizin, alternative Heilmethoden oder auch Auslandsreiseschutz vorhanden. Zudem kann eine Krankenhauszusatzversicherung abgeschlossen werden, mit der auch umfangreichere Leistungen bei Aufenthalten im Krankenhaus gewährleistet werden können.