F.A.Q zur privaten Krankenversicherung

F.A.Q zur privaten Krankenversicherung

Die häufigsten Fragen zur PKV

Die private Krankenversicherung ist für gut verdienende Arbeitnehmer sowie für Selbstständige, Freiberufler und Beamte eine Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung. In vielen Fällen sind die Beiträge günstiger und das bei besseren Leistungen.

Wer kann sich privat versichern?
Privat versichern können sich Arbeitnehmer, deren Jahresbruttoeinkommen die letzten drei Jahre in Folge 48.600 € überstiegen hat. Genauer gesagt bedeutet das, dass seit der Gesundheitsreform 2006 Angestellte die, die Krankenversicherungspflichtgrenze überschreiten, erst in die Private Krankenversicherung wechseln können, wenn sie diese 3 x hintereinander überschritten haben. Selbstständige, Freiberufler und Beamte sowie andere Beihilfeberechtigte haben ebenfalls die Möglichkeit eine private Krankenversicherung abzuschließen, die Höhe des Einkommens ist bei diesem Personenkreis nicht relevant.

 

Ist für mich die Private Krankenversicherung sinnvoll?

Diese Frage kann pauschal nicht beantwortet werden, da es viele Gründe geben kann, sich für die eine oder andere Krankenversicherung zu entscheiden. Unser kostenloser und unverbindlicher Vergleich hilft Ihnen eine richtige Entscheidung zu treffen.


Wie berechnen sich die Beiträge in der privaten Krankenversicherung?
Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung spielt bei der privaten Krankenversicherung das Einkommen keine Rolle. Ausschlaggebend für die Höhe der Beiträge sind der gewählte Tarif, die Höhe der Selbstbeteiligung, das Geschlecht, das Alter und der Gesundheitszustand des zu Versichernden.

Können Familienmitglieder mitversichert werden?
Die private Krankenversicherung kennt im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung keine Familienversicherung. Für jedes Familienmitglied muss eine separate Krankenversicherung abgeschlossen werden.

Leistet der Arbeitgeber einen Zuschuss zu den Beiträgen in der privaten Krankenversicherung?
Analog zur gesetzlichen Krankenversicherung, zahlt der Arbeitgeber 50% bis zum durchschnittlichen Höchstsatz, der in der gesetzlichen Krankenversicherung üblich ist. Der Durchschnittswert wird jeweils zum 1.1. eines Jahres vom Bundesministerium für Gesundheit festgesetzt und hat ein Kalenderjahr Gültigkeit.


Höchstsatz Arbeitgeberzuschuss

Der Höchstzuschuss zur privaten Krankenversicherung beträgt (West und Ost) im Jahre 2009 bis zu 268,28 € und für die Pflegeversicherung bis zu 35,83 €.

Krankenversicherungspflichtgrenze für GKV-Versicherte (Jahresarbeitsentgeltgrenze)
(Werte für West und Ost einheitlich)

2009
jährlich 48.600 €
monatlich 4.050 €

voraussichtlich 2010
jährlich 49.950 €
monatlich 4.162,50 €

Beitragsbemessungsgrenze

2009
jährlich 44.100 €
monatlich 3.675 €

voraussichtlich 2010
jährlich 45.000 €
monatlich 3.750 €

Kann später wieder in die gesetzliche Krankenversicherung gewechselt werden?
Vom Prinzip nicht. Aber es gibt Ausnahmen. Bei Arbeitnehmern ist ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung möglich, wenn ihr Einkommen unter die Verdienstgrenze sinkt, die maßgeblich für den Wechsel in die private Krankenversicherung ist. Zum Beispiel, wenn ein Arbeitnehmer nur noch Teilzeit arbeitet oder durch Arbeitsplatzverlust eine Stelle annehmen muss, bei der die Entlohnung niedriger ist.

Auch Freiberufler und Selbstständige können innerhalb der ersten drei Jahre ihrer selbstständigen Tätigkeit unter ganz bestimmten Bedingungen wieder in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Wird die Selbstständigkeit aufgegeben und wieder ein Angestelltenverhältnis aufgenommen muss sogar gewechselt werden.

Wie finde ich eine günstige private Krankenversicherung? Wie bei anderen Versicherungen ist es auch in der privaten Krankenversicherung üblich, dass sich die Beiträge und die Tarife der einzelnen Versicherer deutlich voneinander unterscheiden. Deshalb ist ein Versicherungsvergleich auf jeden Fall zu empfehlen.

Den Gesundheitsfragebogen unbedingt korrekt ausfüllen! Bevor Sie den Vertrag abschließen, müssen Sie meist einen detaillierten Fragebogen zu Vorerkrankungen und möglichen Gesundheitsrisiken ausfüllen. Manchmal wird auch ein Gesundheits-Check beim Arzt fällig. Wichtig: machen Sie beim Ausfüllen des Fragebogens und beim Arztbesuch keine falschen Angaben – das kann im Ernstfall den Versicherungsschutz kosten. Sollte Ihnen ein Finanzberater raten, hier etwas wegzulassen - z.B. um Kosten zu sparen - weisen Sie ihn unverzüglich vor die Tür.



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